die Dame hat das schon sehr richtig gemacht. Das Risikoattest enthält die ärztliche Bestätigung, dass eine Betroffene/ein Betroffener aufgrund der individuellen gesundheitlichen Situation ein erhöhtes Risiko hat, im Falle einer COVID-19-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf durchzumachen. Jedoch habe ich letztens eine Kundin gehabt, welche behauptete ein Attest zu besitzen, welches sie mir jedoch verweigerte zu zeigen, mit der Begründung das sie aus datenschutzrechtlichen Gründen dieses mir nicht vorlegen müsste, da ihre persönlichen Daten auf diesem Attest einzusehen sind. W 8 E 20.1301, Bayrischer VGH, Beschluss vom 26.10.2020, Az. Gleichzeitig haben die Bundesländer für solche Fälle in ihren Verordnungen Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Maske geregelt. Das Attest macht keine Angaben zur spezifischen Grunderkrankung. Nichts desto trotz würde ich mir gerne zur absoluten Sicherheit einen Attest von Ihnen erstellen lassen, sofern ich eine Kontaktemail von Ihnen bekommen kann. Als Begründung wurde vom Büro des Ministerialbeauftragten für Gymnasien in Oberfranken/Bayern folgendes angegeben: "Ausnahmen sind lediglich durch ein ärztliches Attest m - Antwort vom qualifizierten … Bei der Hamburger Hochbahn hieß es auf Anfrage, das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung an Haltestellen, Bussen und Bahnen werde genau kontrolliert. Die meisten der Betroffenen führen deshalb ein ärztliches Attest mit sich, wonach ihnen das Tragen der Maske aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden kann. Er sagt nicht gezielt ,dass der Inhaber keine Maske tragen darf, sondern errät ihm davon ab. Da kann keiner was gegen machen. Jeder kann bei mir ein Fach-Attest anfordern mit Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum unter [email protected] Ich sende es jedem dann per PDF zu. Aber Vorsicht: Das ist kein Freifahrtschein für ein Leben ohne Maske. Seit Corona gilt Maskenpflicht. Das Attest von Herrn Dr. Bengen ist clever formuliert. Eselchen 13. ATTEST: Hiermit bestätige ich, Name des Arztes in Blockschrift / gut lesbarer Arztstempel dass es für Vorname, Name Geburtsdatum aus medizinischen Gründen unzumutbar ist, eine Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dezember 2020 : Sehr gut. Es ist zwar kein ärtzliches Attest aber ein Fach-Attest, was ebenfalls akzeptiert werden muss. Muss er aber nicht, da du ja gewillt bist ohne Maske zu arbeiten (Attest kannst du vorlegen). Rechtsbelehrung Ich muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da für mich laut aktueller SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 04.08.2020 §4 Abs (2) Punkt 3 der Ausnahme-Tatbestand gilt: • „Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen von … Die Flugreisetauglichkeit ist gegeben. Attest nur im Original. Solltest du jetzt deine Arbeit anbieten und der AG sagt Nein, wegen der fehlenden Maske, dann ist der AG in Annahmeverzug. Zigaretten, … (12.11.2020, 13:00) Mit einem Attest vom Arzt lässt sie sich umgehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Schule unserer Kinder verlangt neue Atteste zur Maskenbefreiung, da diese inzwischen älter als 3 Monate sind. Der Arzt kann dich weiterhin AU schreiben. So würde ich das sehen. So haben Sie immer ein “mächtiges Papier” in der Tasche, was Sie vom Tragen der Maske befreit. Wir sind mit dem Tage der Geburt vom Tode bedroht.